Wartungsvertragsbedingungen
1. Bestellung und Annahme
Bei PV Basis geben Sie mit der Onlinebestellung ein kostenpflichtiges Angebot zum Abschluss des Wartungsvertrags ab. Bei den anderen Paketen können Sie zunächst unverbindlich ein individuelles Angebot anfordern. Die automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang Ihrer Bestellung. Ein Vertrag kommt erst durch unsere gesonderte ausdrückliche Annahme zustande. Wir können die Annahme insbesondere von den technischen Voraussetzungen, einem geeigneten Herstellerportalzugang und der Vereinbarung des konkreten Prüfumfangs abhängig machen.
2. Vertragsgegenstand
Leistungsumfang und Jahrespreis ergeben sich aus dem ausgewählten Paket. PV-Pakete gelten für Anlagen bis 25 kWp. Elektro-Pakete gelten für eine private Wohneinheit im individuell vor Annahme vereinbarten Prüfumfang. Die Leistungen sind jährliche Einzelkontrollen, keine kontinuierliche Überwachung. Reparaturen, Material, Reinigung, zusätzliche Arbeitszeit, Hebetechnik, vertiefte Fehleranalysen und weitere Prüfungen sind nicht im Paketpreis enthalten und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
3. Preise und Anfahrt
PV Basis kostet 99,00 € jährlich inkl. Umsatzsteuer und kann unmittelbar online bestellt werden. Die übrigen Pakete kosten als Paketgrundpreis 99,00 € bzw. 249,00 € jährlich inkl. Umsatzsteuer zuzüglich individuell vereinbarter Anfahrt. Für diese Pakete wird zunächst ein unverbindliches individuelles Angebot mit Gesamtpreis erstellt; erst danach ist eine kostenpflichtige Bestellung möglich.
4. Fernkontrolle, Installateurzugang und Mitwirkung
Voraussetzung für sämtliche PV-Fernwartungsleistungen ist, dass die Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit im jeweiligen Herstellerportal dem Installateurzugang der fritec Energietechnik GmbH zugeordnet und für fritec zugänglich ist. fritec muss insbesondere auf die für die Wartung erforderlichen Anlagen-, Betriebs-, Status- und Fehlerdaten zugreifen können. Die technische Möglichkeit und ausreichende Freigabe des Zugangs werden vor Vertragsannahme geprüft. Besteht kein ausreichender Installateurzugang, kommt ein PV-Wartungsvertrag erst nach erfolgreicher Zuordnung und Freigabe zustande. Entfällt oder wird der erforderliche Zugang während der Vertragslaufzeit eingeschränkt oder aufgehoben, können die davon abhängigen Fernwartungsleistungen bis zur Wiederherstellung des Zugangs nicht erbracht werden. Der Kunde hat fritec über Änderungen des Portalzugangs zu informieren und, soweit erforderlich, bei der Wiederherstellung des Zugangs mitzuwirken. Wir kontrollieren die Anlage einmal jährlich zu einem von uns bestimmten Zeitpunkt. Eine permanente Überwachung, Ertragsgarantie oder Ertragsauswertung ist nicht geschuldet. Firmware-Updates erfolgen nur, soweit technisch möglich, vom Hersteller vorgesehen und aus unserer fachlichen Sicht sinnvoll.
5. Vor-Ort-Termine und Elektro-Premium
Die jährlichen Vor-Ort-Termine werden abgestimmt. PV Premium und Elektro Premium enthalten bis zu zwei Stunden Arbeitszeit, Elektro Basis bis zu 45 Minuten. Elektro Premium beinhaltet einen E-CHECK im vierten laufenden Vertragsjahr und danach alle vier Vertragsjahre, sofern der Vertrag fortbesteht, jeweils nur im vorab vereinbarten Prüfumfang. Ein vorzeitiges Ausscheiden begründet keinen Anspruch auf eine anteilige Auszahlung oder Vorziehung des E-CHECK. Der Basis-Check ersetzt keinen vollständigen E-CHECK und keine anderweitig vorgeschriebenen Prüfungen.
6. Laufzeit, Kündigung und Zahlung
Der Vertrag beginnt mit der gesonderten Annahme und hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung ist unter anderem über die Online-Kündigungsfunktion möglich. Die Jahresgebühr wird nach Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
7. Widerruf und Gewährleistung
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Vertragsunterlagen. Wir beginnen regulär erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung. Gesetzliche Mängelrechte aus bestehenden Installations- oder Kaufverträgen werden durch diesen Wartungsvertrag nicht eingeschränkt.
8. Zwingende Rechte
Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Für diese Wartungsverträge gelten ausschließlich diese Wartungsvertragsbedingungen und die im Bestell- und Annahmeprozess individuell vereinbarten Leistungsdaten.
